Länderregeln
Zuletzt aktualisiert: 5. September 2026
Ein VPN-Betreiber unterliegt dem Recht der Orte, die er bedient. Statt eines vagen Satzes steht hier der Plan, den das System tatsächlich durchsetzt. Dein Land ist das, welches du bei der Anmeldung angibst; es entscheidet allein über die Speicherdauer, nie darüber, welche Server du nutzen darfst.
Aufbewahrung der Zuteilungszeilen
Eine Zuteilungszeile hält fest, welche interne Tunneladresse deinem Konto zugeteilt wurde, auf welchem Knoten und wann. Sie enthält keine Surf-Daten, weil keine erhoben werden.
| Rechtsordnung | Aufbewahrte Sitzungszeilen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Indien (IN) | 5 Jahre | CERT-In-Vorgaben zu Anschluss- und Adresszuteilungsaufzeichnungen |
| Indonesien (ID) | 180 Tage | Erwartungen an Betriebsprotokolle nach dem Regime für elektronische Systeme |
| EU / EWR | 90 Tage | Datenminimierung nach DSGVO |
| Vereinigtes Königreich (GB) | 90 Tage | UK-GDPR |
| Vereinigte Staaten (US) | 90 Tage | Betreiberpraxis; Datenschutzgesetze der Bundesstaaten |
| Brasilien (BR) | 90 Tage | Datenminimierung nach LGPD |
| Singapur (SG) | 90 Tage | PDPA |
| Türkei (TR) | 90 Tage | KVKK |
| AE · SA · QA · OM · KW | 90 Tage | Örtliche Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften |
| Überall sonst | 90 Tage | Standardminimum |
Anschlussdaten nach Schließung des Kontos
In den meisten Märkten löscht das Entfernen deines Kontos deine personenbezogenen Daten sofort. Indien ist die Ausnahme: CERT-In verlangt vom Betreiber, eine Anschluss-Momentaufnahme fünf Jahre nach der Kündigung aufzubewahren; ein in Indien angemeldetes Konto behält diese Momentaufnahme also auch nach der Löschung. Überall sonst beträgt die Aufbewahrung nach Schließung null.
Was nirgends aufbewahrt wird
Keine Rechtsordnung auf dieser Liste ändert das Folgende. Nichts davon wird überhaupt erhoben, also gilt auch keine Aufbewahrungsfrist:
- Surf-Verlauf · DNS-Anfragen · Ziel-IPs und -Hostnamen
- TLS-SNI · Paketinhalte
- Die Quell-IP, die dir dein Zugangsanbieter zuweist, während der Tunnel steht
Anfragen von Behörden
Auf wirksame Anordnungen antworten wir mit dem, was existiert: einer E-Mail-Adresse, einem Tarif und — solange die Frist es noch abdeckt — der Tatsache, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Tunneladresse vergeben wurde. Wir rekonstruieren keinen Verkehr, den wir nie aufgezeichnet haben, und beginnen auf eine formlose Anfrage hin keine neue Erhebung.
Diese Seite beschreibt, wie sich unser System verhält. Sie ist keine Rechtsberatung; Betreiber in regulierten Märkten sollten ihre eigenen Pflichten anwaltlich prüfen lassen.